Basiswissen zum Bafög

15. August 2020
Der Bafög-Antrag gehört nicht gerade zu den Lieblingsbeschäftigungen von Studierenden. Insgesamt soll das Verfahren aber nutzerfreundlicher werden. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Fehler vermeiden

Der Bafög-Antrag kommt in Sachen Beliebtheit ungefähr an die Steuererklärung ran. Bei Fehlern aber verzögert sich die Bewilligung. Was Studierende wissen müssen.

B-a-f-ö-g: Die fünf Buchstaben stehen für das etwas sperrige Wort «Bundesausbildungsförderungsgesetz». Danach greift der Staat nicht nur Studenten, sondern auch Schülern Monat für Monat unter bestimmten Voraussetzungen finanziell unter die Arme.

Bis das Geld auf dem Konto landet, gibt es aber einiges zu tun. Antworten auf wichtige Fragen:

Wie hoch sind die Bafög-Sätze aktuell?

Monatlich ist für Studierende eine Unterstützung von bis zu 853 Euro möglich. Ab Herbst 2020 liegt der Höchstbetrag nach Angaben des Bundesbildungsministeriums bei 861 Euro. Darin sind der Grundbedarf, der Bedarf für die Unterkunft bei auswärtiger Unterbringung und der Krankenversicherungszuschlag enthalten. Für Schüler steigt der Bafög-Höchstbetrag zum Schuljahresbeginn von 825 auf 832 Euro.

In welchen Fällen wird überhaupt Bafög gewährt?

Ob und in welcher Höhe Bafög gewährt wird, hängt unter anderem vom Einkommen der Eltern ab. Manch einer bekommt keine Förderung, weil etwa die Eltern viel Geld verdienen. Bei den Einkommen gibt es unterschiedliche Freibeträge.

Auch Einkommen und Vermögen des Studierenden selbst spielen unter Umständen eine Rolle. So darf das Einkommen des Studierenden im Bewilligungszeitraum – üblicherweise zwölf Monate bei zwei Semestern – den Betrag von 5421 Euro nicht übersteigen.

Der Studierende darf zudem kein Vermögen mit mehr als 7500 Euro (ab Herbst 2020: 8200 Euro) haben. Wer verheiratet ist, in eingetragener Lebenspartnerschaft lebt oder Kinder hat, für den erhöht sich der Vermögensfreibetrag um 2100 Euro (ab Herbst 2020: 2300 Euro) pro Person. Ist das Vermögen größer, wird der übersteigende Betrag durch die Zahl der Kalendermonate des Bewilligungszeitraums geteilt. Das Ergebnis rechnet das Bafög-Amt auf den monatlichen Bedarf an.

Wie finde ich heraus, ob ich Anspruch habe und wo finde ich Hilfe?

Am einfachsten funktioniert das online – zum Beispiel über Online-Bafög-Rechner der Studierendenwerke. Hilfe gibt es im Bafög-Amt des Studierendenwerkes an der jeweiligen Hochschule. Zu finden ist es zum Beispiel über die Online-Suche auf der Webseite des Deutschen Studentenwerks.

Welche Tücken gibt es beim Ausfüllen des Bafög-Antrags?

So ganz ohne ist das Ausfüllen nicht, es ist mit etwas Aufwand verbunden. Wichtig vor dem Ausfüllen: Studierende sollten sich zum Beispiel im Bafög-Amt erkundigen, welche Unterlagen sie für den Antrag benötigen. So kommt es etwa auf die Einkommensteuerbescheide der Eltern vom Vorjahr an.

Viele Anträge seien unvollständig, sagt Stefan Grob vom Deutschen Studentenwerk. Weil die Sachbearbeiter deswegen Unterlagen bei den Studierenden nachfordern müssen, dauert die Bearbeitung länger. Daher: «Unbedingt den Antrag vollständig und gut leserlich einreichen», rät Grob.

Antragsteller sollten keine Felder auf den Formularen leer lassen. Idealerweise füllen sie den Antrag online aus. Der Vorteil: Die Eingaben werden direkt auf Plausibilität und Fehler geprüft. Wer sich bei der ein oder anderen Angabe unsicher ist, sollte nachfragen.

Ab dem Wintersemester 2020/21 soll die Beantragung dank neuer Formblätter und Verbesserungen des elektronischen Antrags insgesamt nutzerfreundlicher werden.

Wann muss man den Antrag stellen?

Bafög gibt es erst ab dem Antragsmonat. Für eine Bearbeitung und Bewilligung müssen aber alle Nachweise vorliegen, etwa die entsprechende Studienbescheinigung. Für zurückliegende Monate kann kein BAföG gewährt werden.

Wann muss ich den Antrag aktualisieren?

Damit das Bafög ohne Unterbrechungen fließt, sollte der neue Bafög-Antrag mindestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums gestellt werden. Auslands-Bafög sollten Interessierte möglichst sechs Monate vor dem Auslandsaufenthalt beantragen – die Immatrikulationsbescheinigung der ausländischen Hochschule kann nachgereicht werden.

Was gilt in Sachen Bafög in Zeiten von Corona?

In der Corona-Krise verlieren die Eltern von Bafög-Empfängern mitunter ihren Job oder sind in Kurzarbeit. In der Folge kann es vorkommen, dass sie weniger oder keinen Unterhalt für ihr Kind leisten können. In solchen Fällen ist ein sogenannter Bafög-Aktualisierungsantrag möglich. Das Bafög-Amt legt dann das aktuelle Einkommen der Eltern zugrunde – und nicht das des vorletzten Kalenderjahres.

Kann man einen Antrag auch zurückziehen?

«Ja, das geht», sagt Grob. Einfach dem BAföG-Amt, bei dem man den Antrag gestellt hat, schriftlich mitteilen, dass man den Antrag zurückzieht.

Berlin (dpa/tmn) von Sabine Meuter, dpa

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