Corona: Bonus für Kinder startet!

17. August 2020
Wegen einer höheren Belastung durch die Corona-Krise erhalten Familien nun einen Kinderbonus. Die Auszahlung beginnt am 7. September. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Auszahlung startet am 7. September

Insgesamt gibt es 300 Euro pro Kind. Im September sollen zunächst 200, im Oktober dann noch einmal 100 Euro ausgezahlt werden. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) sagte: «Das ist für viele Familien eine willkommene Finanzspritze. Gerade in Familien, die jeden Euro umdrehen müssen, macht der Kinderbonus die Entscheidung etwas leichter, für die Kinder doch etwas zu kaufen oder gemeinsam etwas zu unternehmen.» Das helfe auch kurzfristig der Konjunktur.

Für den Bonus hat die Bundesregierung Kosten von rund 4,3 Milliarden Euro veranschlagt. Profitieren sollen Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Die Extra-Zahlung wird auf andere laufende Familien- oder Sozialleistungen nicht angerechnet. Deren Höhe ändert sich also nicht.

Familien mit höheren Einkommen profitieren dagegen weniger oder gar nicht vom Kinderbonus, da er, wie auch das Kindergeld, bei der Steuer mit den Kinderfreibeträgen verrechnet wird. Je höher das Einkommen, desto mehr profitieren Eltern von diesen Freibeträgen. Das Finanzamt wählt bei der Steuerberechnung automatisch die für die Eltern günstigere Variante.

Laut Bundesfamilienministerium bleibt so beispielsweise einem Elternpaar mit drei Kindern bis zu einem Einkommen von rund 67.800 Euro der volle Bonus für alle drei Kinder erhalten. Oberhalb dieser Grenze schmilzt er immer mehr ab und bei rund 106.000 Euro Jahreseinkommen bleibt dann unterm Strich nichts mehr von der Sonderzahlung. Das betrifft nach früheren Schätzungen der Regierung die Eltern von rund 3 Millionen Kindern. Ausgezahlt wird der Bonus zunächst für 18 Millionen Kinder.

Der Anspruch auf den Bonus gilt für jedes Kind, das in diesem Jahr kindergeldberechtigt ist oder war. Gezahlt wird also auch für Kinder, die bis zum 31. Dezember geboren werden oder für diejenigen, deren Kindergeldanspruch in den vergangenen Monaten seit Januar bereits erloschen ist oder bis Ende des Jahres erlischt.

Das Geld geht zusammen mit der monatlichen Kindergeldzahlung auf dem Konto ein und muss in den meisten Fällen nicht extra beantragt werden. Wann konkret das der Fall ist, hängt von der Endziffer der Kindergeldnummer ab. Steht dort eine Null, gehört man zu den ersten und ist am 7. September dabei. Für die Endziffern 1 bis 9 wird im September nach und nach von den Familienkassen überwiesen.

 

 

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